Die Genehmigungsfreiheit beim Bau
Welche Bauvorhaben ohne Baugenehmigung gebaut werden können, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab. In der Landesbauordnung ist nachzulesen, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind und welche nicht. Die Genehmigungsfreiheit ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt. Wenn in Niedersachsen Wohngebäude geringerer Höhe und Nebengebäude, Nebenanlagen ohne Genehmigung innerhalb eines qualifizierten B-Planes gebaut werden dürfen, gilt das nicht für alle Bundesländer. Das Montageteam Norddeutschland berät und zu dieser Region.
Bauregelungen in Bayern
Im Folgenden wird sich mit der Verfahrensfreiheit im Rahmen der Bayrischen Bauordnung (Art. 57 BayBo)befasst. Die Bayrischen Bauordnung und die sich ergebenden Vorschriften bei Freiheit von der Baugenehmigung.
Generell sind alle baulichen Anlagen, die im Inneren genehmigungsfrei sind, im Außenbereich genehmigungspflichtig. Wichtig ist hier die rechtliche Sichtweise, wo und wann der Außenbereich beginnt und nicht die des Bauherren. Sind die Bedingungen der BayBo erfüllt, bedeutet das nicht, dass gebaut werden darf, wie der Bauherr will. Es heißt nur, dass keine Baugenehmigung vorliegen muss. Die Anforderungen an den Bau bezüglich etwa des Brandschutzes oder der Abstandsflächen müssen beachtet werden. Auch kann der Bebauungsplan Einschränkungen machen. Verantwortlich für die Ausführung der gesetzlichen Vorgaben ist der Bauherr. Eine Abweichung zum Beispiel vom Bebauungsplan oder den Abstandsflächen bleiben zwar baugenehmigungsfrei, dann ist eine isolierte Abweichung oder Befreiung nötig. Sie muss beantragt werden. Die Abweichungen von den Satzungen und örtlichen Bauvorschriften, wie zum Beispiel in einem Bebauungsplan, einer Ortsgestaltungsatzung oder einer Stellplatzverordnung ist bei der entsprechenden Gemeinde zu beantragen und von dieser genehmigt werden. Die Auflagen können auch je nach Landkreis variieren, hier als Beispiel die Auflagen des Landkreises Kehlheim und der Leitfaden der Stadt Frankfurt .
Isolierte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel den Abstandsflächen, dem Brandschutz oder dem Stauraum in Garagen oder Carports werden durch die Gemeinde beim Landratamt beantragt. Ein verfahrensfreies Bauvorhaben kann also so zwei unterschiedliche Abweichungen bei unterschiedlichen Behörden erfordern. Eine Baugenehmigung auf Vorrat kann nicht beantragt werden.
Voraussetzungen für baugenehmigungsfreie Gebäude nach der BayBo
Es handelt sich bei den Gebäuden um solche mit umbauten Raum bis zu 75 Kubikmetern, die nicht im Außenbereich, nicht an der Grundstücksgrenze gelegen sind.
- Garagen und deren Nebengebäude
- Gebäude ohne Aufenthaltsraum
- Feuerstätten von bis zu 50 Quadratmetern.
Zu beachte ist auch, dass die Grenzbebauung die eigene Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m überschreiten darf und die Wandhöhe an der Grenze darf durchschnittlich nicht mehr als 3 m überschreiten. Unberücksichtigt sind davon Giebelflächen und Dachneigungen unter 70 Grad.